Pferderecht
Auf unseren Projektseiten zum Pferderecht möchten wir in diesem ganz besonderen Gebiet des Rechts ein wenig in die Tiefe gehen. Jahrelang galten beim Pferdekauf spezielle rechtliche Regeln.[1] Dies ist Indiz dafür, dass auch der Gesetzgeber von einem Regelungsobjekt ausging, deren spezifische Eigenheiten auch Niederschlag auf die rechtliche Würdigung finden mussten.
Seit dem 1.1.2002 unterfällt der Tierkauf im Allgemeinen und der Pferdekauf im Besonderen den Regeln des neuen Schuldrechts.[2]
Weil hiermit der rechtliche Sonderstatus aufgehoben ist, ergeben sich auch heute noch vielfältige Problemfelder:
- Gestaltung von Pferdekaufverträgen
- Übernahme von Garantien bzgl. bestimmter Eigenschaften
- Untersuchung vor dem Pferdekauf
- Haftung für Sachmängel
- Tierhalterhaftung.
Die Kanzlei Mühlbauer verfügt über jahrelange Erfahrung in den o.g. Sachgebieten und hat ihren Sitz in der niedersächsischen Pferdesportstadt Oldenburg.
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1 Kaiserliche Verordnung betreffend die Hauptmängel
und Gewährsfristen beim Viehhandel vom 27.3.1899, RGBl. S. 219.
2 Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001,
BGBl. I S. 3138.




